Fährtengelände: Stand 30.08.2019
Nationale Fährtenaufsicht

Michael JAUK
Richtlinien
Folgende Richtlinien sind im Fährtengelände ausnahmslos einzuhalten und wurden mit den Grundeigentümern und der Jagdgesellschaft vereinbart.
- Hunde müssen ausnahmslos an der Leine geführt werden. (Ausnahme: In der Zeit der eigenen Prüfung am Gelände.)
- Der Hundekot ist zu entsorgen!
- Im gesamten Fährtengelände ist das Trainieren verboten!
- Die Abfahrt ins Fährtengelände findet immer eine Stunde vor der ersten Fährtenarbeit der Gruppe statt.
- Der Hundeführer sowie ein Betreuer dürfen mit ihren Fahrzeugen auf das Gelände fahren und dort auf den ihnen zugewiesenen Plätzen parken bzw. zusehen.
- Nach der Fährtenarbeit muss das Gelände sofort verlassen werden.
- Ein Nicht-Befolgen der oben genannten Punkte kann die Disqualifikation nach sich ziehen.
Treffpunkt zur Fährtenabfahrt
Tennishalle – Peiritsch Johanna u Gerhard
Bruckerstraße 28
2404 Petronell-Carnuntum
GPS: 48.105168, 16.864851
Google Maps: 4V47+4P Petronell-Carnuntum
Weitere Koordinaten:

Gegenstände
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Gegenstände auf der Fährte
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Naturfaserteppich ockerfarben leicht meliert, die Unterseite ist gummiert
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Afzelia Doussie Holz: In der Farbgebung ein sehr dunkles, rötlich-braunes Holz mit verschiedenen Maserungen, dadurch kann die Farbgebung leicht variieren. Die Dichte ist bei diesem Holz sehr hoch.
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Echtleder (dunkelbraun/erdfarben)
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Gegenstände auf der Fährte
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Naloux (Sponsor der Fährtengegenstände) http://naloux.de/
Fährtengelände